Stornierungen sind zwar sehr schade, können aber seitens des Veranstalters jederzeit schriftlich durchgeführt werden. Als definitives Datum der Stornierung gilt hier der Tag, an dem die Stornierung dem Künstler nachweislich zugegangen ist. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor dem Event fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei Stornierungen ab 30 Tagen vor der Veranstaltung fallen Stornierungsgebühren bzw. eine Konventionalstrafe in der Höhe von 50% der vereinbarten Auftrittsgage an. Kommt es zu Stornierungen innerhalb 7 Tagen vor dem Event, fallen Stornierungsgebühren in der Höhe von 100% der vereinbarten Auftrittsgage an. Hier wird höflichst um Verständnis gebeten.
Auftrittsausfälle oder Verschiebungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (beispielsweise Covid19) ziehen selbstverständlich keine Stornogebühren nach sich. Hier wird nur im Einzelfall um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Besprechung des weiteren Vorgehens gebeten. Stornierungen seitens des Künstlers sind bis jetzt noch nie vorgekommen, können aber aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich durchgeführt werden. Bereits überwiesene Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Eine Geltendmachung von Schadenersatzforderungen oder Stornogebühren ist generell ausgeschlossen. Bereits entstandene Kosten und Aufwendungen des Veranstalters können nicht erstattet werden.
Die gesamte Gage (inkl. Reisekosten) wird nach dem Event in Rechnung gestellt und ist direkt am Tag der Veranstaltung nach der Performance in Bar oder wahlweise bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Honorarnote zur Gänze per Überweisung zu bezahlen. Sollte die Künstlergage nicht fristgerecht einbezahlt werden, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tagen fällt mit der zweiten Zahlungserinnerung eine Zusatzgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Künstlergage an. Sollte es nach wie vor zu keinem Kontoeingang kommen, erfolgt nach 7 Tagen die weitere Abwicklung über den Rechtsweg (inkl. Mahnspesen). Bitte um vorherige Absprache, welche Variante der Bezahlung (Bar/Überweisung/im Voraus/nach Event) präferiert wird.
Bitte überweisen Sie ansonsten den vereinbarten Rechnungsbetrag nach Rechnungserhalt ohne Abzug und mit der Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck innerhalb der Zahlungsfrist auf folgendes Konto:
Inhaber: Benjamin Sauseng - Zauberkünstler
IBAN: AT61 1912 0500 7782 2511
BIC: SPBAATWWXXX
Info: Der Künstler ist zu einer Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet (UID: ATU78803724)
Der Künstler haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Sachschäden oder Verletzungen, die durch die Zuschauer oder Mitarbeiter des Auftraggebers während der Veranstaltung entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Künstler verpflichtet sich den Veranstalter im Falle eines unerwarteten Ausfalls durch Krankheit o.Ä. umgehend in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen. Bereits überwiesene Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet oder ein Ersatztermin/Ersatzkünstler (in gleicher Qualität und zu gleichen Konditionen) angeboten. Eine Geltendmachung von Schadenersatzforderungen ist generell ausgeschlossen.
Der Künstler behält sich das Recht vor, Einteilungen oder Änderungen (aus wichtigem Grund) hinsichtlich des auftretenden Künstlers vorzunehmen. Dabei erfolgt aber eine rechtzeitige Absprache mit dem Veranstalter und es werden bei einem Ersatz zu jeder Zeit die gleiche Qualität und die gleichen Konditionen geboten.
ACHTUNG: Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, unzumutbaren Auftrittsbedingungen oder bei vorliegenden Gegebenheiten die nicht den vereinbarten Bedingungen entsprechen ist der Künstler berechtigt, die Darbietung abzubrechen. Der Anspruch auf die gesamte vereinbarte Gage bleibt in diesem Fall bestehen. Dies gilt ebenso bei politisch/religiös motivierten Veranstaltungen (ohne Kundmachung im Vorhinein), starker Alkoholisierung des Publikums, Androhung/Ausführung von Gewalt oder Entwendung des Eigentums des Künstlers. Fälle von nachweislich höherer Gewalt sind davon selbstverständlich ausgeschlossen (Gerichtsstand: Graz, Steiermark, Österreich, soweit gesetzlich zulässig).
Ergänzende Erfordernisse/Bedingungen erfolgen bitte auf rechtzeitiger Absprache im Vorhinein. Der Künstler behält sich darüber hinaus das Recht vor die konkrete Gestaltung der Darstellung und Darbietung seines Programmes frei zu wählen, wobei zu jeder Zeit die Wünsche und Vorstellungen des Veranstalters, im Rahmen des Machbaren, berücksichtigt werden. Sonderwünsche und konkrete Anliegen müssen daher rechtzeitig im Vorhinein der Veranstaltung besprochen werden.
Der Künstler besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung die im Schadensfall (beispielsweise durch Feuer o.Ä.) mit einer Versicherungssumme von bis zu 2 Millionen Euro gedeckt ist.
Der Veranstalter willigt ein, dass seine Daten wie Vor-, Nachname (allenfalls Firmenanschrift), Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Telefonnummer und Email-Adresse zu Zwecken der Vertragsabwicklung/-abrechnung und der Führung einer Geschäftspartnerdatenbank verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Diese Einwilligung kann von Seiten des Veranstalters jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Darüber hinaus zeigt sich der Veranstalter (im Falle eines Firmenauftrittes) damit einverstanden, dass der Künstler befugt ist den Namen des Kunden und/oder sein Firmenlogo (Marke) sowie etwaige Bewertungsschreiben und durchgeführten Leistungen unentgeltlich als Referenz zu Zwecken des Marketings/Eigenwerbung zu verwenden.
Der Veranstalter ist berechtigt von der Darbietung Lichtbilder, Filme und Tonaufnahmen zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Zu veröffentliches Filmmaterial darf die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten und muss vor Veröffentlichung dem Künstler zur Durchsicht zur Verfügung gestellt werden. Der Künstler freut sich sehr, wenn ihm aufgenommene Bilder/Videos mit den dazugehörigen Verwendungsrechten (Website/Social Media) zur Eigenwerbung nach dem Auftritt unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Weiterführend hat der Künstler die Genehmigung während der Veranstaltung ebenso Foto-/Videomaterial im Sinne der Eigenwerbung anzufertigen, sofern diese natürlich keine Firmengeheimnisse offenbaren oder sonstige datenschutzrechtliche Belangen verletzen. Jegliche Anliegen diesbezüglich sind bitte im Vorhinein mit dem Künstler zu besprechen.
Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit bezüglich des vereinbarten Honorars für den Auftritt. Das Honorar sowie alle finanziellen Vereinbarungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben oder offenbart werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages fort.